Angaben gemäß § 5 DDG:
Timo Raab Fotografie
Zur Jägerwiese 1a
63776 Mömbris/Schimborn
USt-IdNr.: DE294007580
Kontakt:
Telefon: 06029-9779406
E-Mail: info@timoraab.de
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Timo Raab Fotografie
I. Allgemeines
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Aufträge, die Timo Raab Fotografie erteilt werden. Sie gelten als akzeptiert, sofern ihnen nicht unverzüglich widersprochen wird. Sollte der Kunde den AGB widersprechen wollen, muss dies innerhalb von drei Werktagen schriftlich erfolgen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, der Fotograf stimmt diesen schriftlich zu.
2. “Bilder” im Sinne dieser AGB umfassen alle vom Fotografen produzierten Produkte, unabhängig von der Form oder dem Medium, auf dem sie vorliegen (z.B. Daten auf Stick, Fachabzüge etc.).
II. Urheberrecht
1. Das Urheberrecht der Bilder verbleibt stets beim Fotografen.
2. Die vom Fotografen erstellten Bilder sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
3. Werden Nutzungsrechte vom Fotografen übertragen, erfolgt dies – sofern nicht anders vereinbart – stets als einfaches Nutzungsrecht. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Auftraggeber über.
5. Ohne Übertragung der entsprechenden Nutzungsrechte ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Bilder zu vervielfältigen oder zu verbreiten.
6. Bei der Nutzung der Bilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) muss der Fotograf als Urheber genannt werden. Ein Verstoß gegen dieses Namensnennungsrecht berechtigt den Fotografen zur Schadensersatzforderung.
7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen und werden grundsätzlich nicht an den Auftraggeber herausgegeben.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Erstellung der Bilder wird ein Honorar basierend auf einem Stunden- oder Tagessatz bzw. eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten (wie Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
2. Rechnungen sind sofort ohne Abzüge zu bezahlen. Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt begleicht. Der Fotograf behält sich vor, den Verzug durch eine Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Bilder Eigentum des Fotografen.
4. Gibt der Auftraggeber keine spezifischen Anweisungen zur Gestaltung der Bilder, sind Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung ausgeschlossen. Verlangt der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, trägt er die zusätzlichen Kosten. Der Fotograf behält seinen Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1. Für Pflichtverletzungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die der Fotograf oder seine Erfüllungsgehilfen verursachen, haftet er auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf bewahrt die Daten sorgfältig auf, ist jedoch berechtigt, diese drei Jahre nach Abschluss des Auftrags zu löschen.
3. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Haltbarkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantien der Hersteller des Fotomaterials.
4. Der Versand und Rückversand von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Risiko und Kosten des Auftraggebers.
V. Leistungsstörung, Termin, Ausfallhonorar
1. Nach der Vorauswahl stellt der Fotograf dem Auftraggeber einen Link zur Online-Galerie (z.B. PicDrop) zur Verfügung, aus der der Auftraggeber die gewünschten Bilder auswählen kann.
2. Nach der Auswahl werden die Bilder vom Fotografen bearbeitet und schnellstmöglich an den Auftraggeber gesendet.
3. Wird die für den Auftrag vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, erheblich überschritten, erhöht sich das Honorar entsprechend. Bei einem Pauschalpreis erfolgt eine Anpassung; bei einem Zeithonorar wird auch die Wartezeit berechnet, sofern der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist. Bei Verschulden des Auftraggebers können zusätzliche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
4. Vereinbarte Termine sind einzuhalten. Sollte der Fotograf aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit verhindert sein, wird ein Ersatztermin vereinbart. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf Schadensersatzansprüche. Kann der Auftraggeber einen Termin nicht wahrnehmen, muss dies frühzeitig mitgeteilt werden. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin können Storno- oder Ausfallgebühren in Höhe von 50% des Auftragswerts erhoben werden. Eine entrichtete Terminreservierungsgebühr wird nur bei höherer Gewalt oder Krankheit erstattet.
VI. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden im erforderlichen Umfang gespeichert. Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber kennt den Stil des Fotografen und akzeptiert, dass seine Bilder in einem ähnlichen Stil bearbeitet werden.
2. Eine nachträgliche Bearbeitung der Bilder des Fotografen, einschließlich Umfärbung oder sonstiger Änderungen, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Veröffentlichung der Bilder im Internet eine eindeutige Urhebernennung vorzunehmen.
VIII. Lieferzeiten und Reklamation
1. Der Fotograf bemüht sich, die Arbeiten schnellstmöglich, spätestens innerhalb von acht Wochen, zu liefern. Betriebsbedingte Verzögerungen sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder Probleme beim Labor oder dessen Transportfirma stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet bei Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Alle Arbeiten werden mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln sind innerhalb von sieben Tagen schriftlich geltend zu machen und nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Farbabweichungen bei Nachbestellungen sind kein Reklamationsgrund.
3. Für in Eigenverantwortung gedruckte oder entwickelte Lichtbilder übernimmt der Fotograf keine Haftung. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen bezogen werden.